Arbeitslosenversicherung

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Across
  1. 2. – Lohnersatzleistung bei Arbeitslosigkeit
  2. 4. – Sicherung von Lohnansprüchen bei Arbeitgeberinsolvenz.
  3. 6. – Träger der Arbeitslosenversicherung mit Sitz in Nürnberg.
  4. 7. – Träger der Arbeitslosenversicherung mit Sitz in Nürnberg
  5. 9. – Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz.
  6. 11. – Obergrenze des beitragspflichtigen Einkommens.
  7. 12. – Ausgleich bei vorübergehendem Arbeitsausfall.
  8. 13. – Voraussetzung für Leistungsbezug: 12 Monate Beschäftigung in 30 Monaten.
  9. 14. – Zentrale Aufgabe der Versicherung: Schutz vor Einkommensausfall.
  10. 15. – Vorbeugung von Arbeitslosigkeit durch Beratung.
  11. 17. – Zentrale Aufgabe der Arbeitsagenturen für Arbeitsuchende.
  12. 18. – Unterstützung durch Qualifizierung oder Zuschüsse.
Down
  1. 1. – Gilt für alle Beschäftigten unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze.
  2. 3. – Rechtsgrundlage der Arbeitslosenversicherung.
  3. 5. – Ort, an dem Angebot und Nachfrage nach Arbeit zusammentreffen.
  4. 8. – 2025 bei 2,6 %, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
  5. 10. – Ziel: Rückkehr in den Arbeitsmarkt.
  6. 16. - Verlust des regelmäßigen Gehalts.