Arbeitslosenversicherung

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Across
  1. 3. – Zentrale Aufgabe der Arbeitsagenturen für Arbeitsuchende.
  2. 4. – Sicherung von Lohnansprüchen bei Arbeitgeberinsolvenz.
  3. 7. – Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz.
  4. 9. – Voraussetzung für Leistungsbezug: 12 Monate Beschäftigung in 30 Monaten.
  5. 12. – Träger der Arbeitslosenversicherung mit Sitz in Nürnberg.
  6. 13. – Gilt für alle Beschäftigten unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze.
  7. 16. – Obergrenze des beitragspflichtigen Einkommens.
  8. 17. – Ziel: Rückkehr in den Arbeitsmarkt.
  9. 18. - Verlust des regelmäßigen Gehalts.
Down
  1. 1. – Lohnersatzleistung bei Arbeitslosigkeit
  2. 2. – Rechtsgrundlage der Arbeitslosenversicherung.
  3. 5. – Ausgleich bei vorübergehendem Arbeitsausfall.
  4. 6. – Träger der Arbeitslosenversicherung mit Sitz in Nürnberg
  5. 8. – Vorbeugung von Arbeitslosigkeit durch Beratung.
  6. 10. – Zentrale Aufgabe der Versicherung: Schutz vor Einkommensausfall.
  7. 11. – 2025 bei 2,6 %, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
  8. 14. – Ort, an dem Angebot und Nachfrage nach Arbeit zusammentreffen.
  9. 15. – Unterstützung durch Qualifizierung oder Zuschüsse.