Across
- 3. – Zentrale Aufgabe der Arbeitsagenturen für Arbeitsuchende.
- 4. – Sicherung von Lohnansprüchen bei Arbeitgeberinsolvenz.
- 7. – Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz.
- 9. – Voraussetzung für Leistungsbezug: 12 Monate Beschäftigung in 30 Monaten.
- 12. – Träger der Arbeitslosenversicherung mit Sitz in Nürnberg.
- 13. – Gilt für alle Beschäftigten unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze.
- 16. – Obergrenze des beitragspflichtigen Einkommens.
- 17. – Ziel: Rückkehr in den Arbeitsmarkt.
- 18. - Verlust des regelmäßigen Gehalts.
Down
- 1. – Lohnersatzleistung bei Arbeitslosigkeit
- 2. – Rechtsgrundlage der Arbeitslosenversicherung.
- 5. – Ausgleich bei vorübergehendem Arbeitsausfall.
- 6. – Träger der Arbeitslosenversicherung mit Sitz in Nürnberg
- 8. – Vorbeugung von Arbeitslosigkeit durch Beratung.
- 10. – Zentrale Aufgabe der Versicherung: Schutz vor Einkommensausfall.
- 11. – 2025 bei 2,6 %, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
- 14. – Ort, an dem Angebot und Nachfrage nach Arbeit zusammentreffen.
- 15. – Unterstützung durch Qualifizierung oder Zuschüsse.
